Ist Ihr Aufzug 15 - 20 Jahre alt oder hat optische oder technische Mängel? Dann wird es Zeit für eine Modernisierung! Mit KONE einfach modernisieren

KONE DX Aufzüge als Schlüssel zur Richtlinien‑Konformität

Aufzüge, Stromverbrauch und Richtlinienerfüllung: Warum moderne Aufzüge zentral für energieeffiziente Gebäude sind

Für moderne Gebäude spielt die Energieeffizienz eine zentrale Rolle – nicht zuletzt durch die verschärften Anforderungen EU-weiter und nationaler Richtlinien wie dem deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder der der OIB-Richtlinie in Österreich. Ein oft unterschätzter Faktor dabei: der Stromverbrauch von Aufzügen. Moderne Technologien wie die KONE DX Aufzüge mit den regenerativen KONE EcoDisc® unterstützen Eigentümer, Architekten und Facility Manager dabei, die Energieziele zu erreichen und Betriebskosten nachhaltig zu senken.

Veröffentlicht 10.02.2026

Was in Zukunft zählt: EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt in nationales Recht

Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) auf Deutsch: EU-Gebäuderichtlinie ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung des Gebäudesektors.

Ihr Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten, durch Sanierungen und energetische Mindeststandards den Energieverbrauch zu senken.

Kerninhalte und Anforderungen der EPBD (Stand 2024):

  • Klimaneutraler Bestand bis 2050: Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral sein.
  • Nullemissionsgebäude (NEB): Neue Gebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2027).
  • "Worst First"-Sanierung: Die energetisch schlechtesten Gebäude (die 15% mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse G) müssen bis 2030 (Nichtwohngebäude) bzw. 2033 (Wohngebäude) auf mindestens Klasse E saniert werden.
  • Ausstieg aus fossilen Heizungen: Ab 2025 dürfen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von reinen fossilen Heizkesseln gewährt werden. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2040.
  • Solarpflicht: Schrittweise Einführung einer Solarpflicht für neue Gebäude und bestehende öffentliche/Nichtwohngebäude.
  • Energieausweise & Renovierungspass: Die Bewertung der Energieeffizienz wird vereinheitlicht (Klassen A bis G), und der Energieausweis wird bei mehr Gelegenheiten (Verkauf, Vermietung, Renovierung) verpflichtend. Ein freiwilliger "Renovierungspass" soll als Sanierungsfahrplan dienen.

Aufzüge werden zunehmend als technische Gebäudeausrüstung betrachtet, deren Energieverbrauch in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einfließt. Die Richtlinie verpflichtet damit Eigentümer, Aufzüge nicht nur als sichere, sondern auch als energieeffiziente Anlagen zu betreiben. Bestehende Aufzüge müssen bei Modernisierungen oft auf einen sparsameren Stand gebracht werden (z. B. LED-Beleuchtung, Frequenzumrichter, Standby-Schaltung). 

 

Umsetzung der EPBD in nationales Recht

In Deutschland setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht um. Es ist das zentrale Gesetz für klimafreundliches Bauen und Modernisieren, das sicherstellen soll, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen und klimafreundlicher beheizt werden können.

In Österreich geht die EPBD in der OIB-Richtlinie auf und in der Schweiz orientieren sich die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich daran.

Energieeffiziente Aufzüge haben ein Einfluss auf Energieeffizienz von Gebäuden

Effiziente Systeme wie KONE DX Aufzüge erleichtern es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Richtlinien stärken zudem die Bedeutung elektrischer "Verbraucher" im Gesamtenergiebedarf und treiben damit den Bedarf nach effizienten Aufzugstechnologien weiter voran.

Moderne, effiziente Aufzüge unterstützen direkt dabei, die Anforderungen an energieeffiziente Gebäude leichter zu erfüllen, denn:

  • sie reduzieren den Endenergieverbrauch,
  • sie senken den Strombedarf im Stand-by und Betrieb,
  • sie wirken positiv auf die Gesamtenergiekennwerte,
  • und sie zahlen auf Klimaschutzziele und Nachhaltigkeitszertifizierungen ein.

Da Richtlinien und Gesetze für Gebäude auf die langfristige Reduktion des Energieverbrauchs abzielen und Neubauten immer strengeren Anforderungen unterliegen, werden energieeffiziente Aufzüge zunehmend wichtiger. Moderne KONE Technologien helfen dabei, diese Vorgaben erreichbar zu machen.

Denn es gilt: Gebäude müssen Klima- und Energieeffizienzziele erreichen. Aufzüge haben einen Beitrag zu leisten. KONE Aufzüge können diesen Beitrag leisten.

Stromverbrauch von Aufzügen ist für die Gebäudeenergie‑Bilanz wichtig

Aufzüge verbrauchen je nach Nutzung und Gebäudetyp 3–10 % des gesamten Stromverbrauchs eines Gebäudes. Damit beeinflussen sie maßgeblich die energetische Gesamtbilanz, die für Neubauten und Sanierungen immer strenger geregelt ist.

Laut ÖKOBAUDAT beträgt der durchschnittliche Verbrauch pro Fahrt rund 0,013 Wh, was bei 200.000 Fahrten pro Jahr etwa 2.500 kWh entspricht. Hinzu kommen ca. 600 kWh Stand‑by‑Verbrauch, was in Summe etwa 3.000 kWh pro Jahr pro Aufzug ergibt.

In Summe ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Stromverbrauch von ca. 3.000 kWh pro Aufzug. Das entspricht ca. 1.000 € pro Jahr Stromkosten. Gerade der Stand‑by‑Modus macht häufig 25–80 % des Gesamtverbrauchs aus.

Der KONE MonoSpace® 500 DX kann im Vergleich zu einem hydraulischen Aufzug 86 % weniger Energie und gegenüber einem konventionellen Seilaufzug 78 % weniger verbrauchen. Diese Einsparungen wirken sich direkt auf die Betriebskosten und die Umweltbilanz eines Gebäudes aus.

Mehr zu Stromverbrauch und Vorteile der KONE DX Aufzüge zu anderen Aufzügen finden Sie hier.

Strom aus regenerativen Aufzugs-Antrieben als Bestandteil der Energieeffizienz

Bild

Wenn ein herkömmlicher Aufzug bremst, erzeugt er mechanische Energie, die den Schacht wie einen Toaster aufheizt. Durch den Einbau des regenerative KONE EcoDisc®-Antriebs wird diese verschwendete Energie als Strom zurückgewonnen und kann für die Beleuchtung und andere Zwecke genutzt werden.

In einem mittelhohen Gebäude kann der regenerative KONE EcoDisc®-Antrieb 20 bis 40 % des gesamten Energieverbrauchs eines Aufzugssystems zurückgewinnen. In höheren Gebäuden kann die Energieeinsparung sogar noch größer sein.

Wenn Aufzüge ca. 5% (3 - 10%) des Gesamtstromverbrauches eines Gebäudes ausmachen und man 20 % sparen kann, sind das 1% weniger Energieverbrauch in der Gesamtbilanz - klingt nicht viel, kann aber den Unterschied machen und ist einfach umzusetzen.

Denn auch wenn Strom aus Bremskraft bei Aufzügen mit regenerative Antrieben nicht unter erneuerbare Energie fällt, da zuvor Strom in die Anlage (Aufzug) eingegeben werden musste, kann der erzeugte Strom in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden.

Das verbessert den Primärenergiebedarf des Gebäudes, wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können. Das ist positiv für die europäische Gebäuderichtlinie, die Zertifizierung und die Förderfähigkeit von Maßnahmen.

Mehr zu unseren energieeffizienten Aufzügen mit dem KONE EcoDisc®-Antrieb hier

Fazit: KONE DX Aufzüge sind ein Schlüssel zur Richtlinien‑Konformität und zur Energieoptimierung

Aufzüge leisten einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines Gebäudes – und sind zugleich ein relevanter Energieverbraucher und somit ein großer Hebel zur Energieeinsparung.

Der Umstieg auf moderne, energieeffiziente Aufzüge wie die KONE DX Aufzüge mit dem Strom-rückspeisenden KONE EcoDisc®-Antrieb bietet deshalb gleich mehrfachen Nutzen: weniger Stromverbrauch, geringere Betriebskosten und bessere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Mit innovativer Antriebstechnik, regenerativen Systemen und intelligenter Stand-by‑Optimierung zeigt KONE, wie der Aufzug von einem reinen Verkehrsmittel zu einem aktiven Baustein der Energieeffizienzstrategie im Gebäudesektor wird und bei der Erfüllung nationaler und EU-Richtlinien & -Gesetze hilft.

Wichtige nationale & EU-Gesetze und -Regelungen, Zertifizierungen und Fördermöglichkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Immobilien

KONE DX Aufzüge helfen mit sehr hoher Energieeffizienz, geringem Strom-Verbrauch und dem aus der Bremskraft Strom-gewinnenden KONE EcoDisc®-Antrieb bei der Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Kriterien nationaler und EU-Richtlinien und Gesetze.

  • Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) auf Deutsch EU-Gebäuderichtlinie ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung des Gebäudesektors - der "Green Deal" für die Zukunft. Ihr Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten, durch Sanierungen und energetische Mindeststandards den Energieverbrauch zu senken.

    Kerninhalte und Anforderungen der EPBD (Stand 2024):

    • Klimaneutraler Bestand bis 2050: Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral sein.
    • Nullemissionsgebäude (NEB): Neue Gebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2027).
    • "Worst First"-Sanierung: Die energetisch schlechtesten Gebäude (die 15% mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse G) müssen bis 2030 (Nichtwohngebäude) bzw. 2033 (Wohngebäude) auf mindestens Klasse E saniert werden.
    • Ausstieg aus fossilen Heizungen: Ab 2025 dürfen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von reinen fossilen Heizkesseln gewährt werden. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2040.
    • Solarpflicht: Schrittweise Einführung einer Solarpflicht für neue Gebäude und bestehende öffentliche/Nichtwohngebäude.
    • Energieausweise & Renovierungspass: Die Bewertung der Energieeffizienz wird vereinheitlicht (Klassen A bis G), und der Energieausweis wird bei mehr Gelegenheiten (Verkauf, Vermietung, Renovierung) verpflichtend. Ein freiwilliger "Renovierungspass" soll als Sanierungsfahrplan dienen.

    Aufzüge werden zunehmend als technische Gebäudeausrüstung betrachtet, deren Energieverbrauch in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einfließt. Die Richtlinie zwingt Eigentümer, Aufzüge nicht nur als sichere, sondern auch als energieeffiziente Anlagen zu betreiben. Bestehende Aufzüge müssen bei Modernisierungen oft auf einen sparsameren Stand gebracht werden (z. B. LED-Beleuchtung, Frequenzumrichter, Standby-Schaltung). 

    In Deutschland setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht um. Es ist das zentrale Gesetz für klimafreundliches Bauen und Modernisieren, das sicherstellen soll, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen und klimafreundlicher beheizt werden können.

    In Österreich geht die EPBD in der OIB-Richtlinie auf und in der Schweiz orientieren sich die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich daran.

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft "Heizungsgesetz" genannt, ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 den Energieverbrauch von Gebäuden regelt und auf erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung umstellt. Es führt frühere Regelungen (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zusammen, um Treibhausgase zu reduzieren.

    • Hauptziel: Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
    • Neubauten: Verschärfte Anforderungen an die energetische Qualität gelten seit dem 1. Januar 2023.
    • Bestandsbauten: Es gibt Pflichten bei Sanierung und Modernisierung, insbesondere beim Heizungstausch.
    • Energieausweis: Das Gesetz definiert die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.

    Wird Strom am Gebäude selbst produziert und wird dieser Strom im Gebäude (z. B. für Beleuchtung, Lüftung etc.) genutzt, zählt er als erneuerbare Energie, sofern die Anlage entsprechend technisch ausgelegt ist. Dies kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können.

    Voraussetzungen für die Anrechnung: 1. Der Strom muss im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe erzeugt werden. 2. Die Anlage muss für Eigenverbrauch ausgelegt sein. 3. Die Rückspeisung muss durch einen entsprechenden Stromzähler nachweisbar sein.

    Strom aus regenerativen Antrieben ist dabei schwierig bis nicht möglich anzurechnen, da hier für den Betrieb des Aufzugs erst Strom verbraucht werden muss.

    Hinweis: In 2026 wird aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz.

  • Die nationale Umsetzung der EPBD-Vorgaben wird hauptsächlich auf Ebene des Baurechts der Bundesländer erfolgen. Dazu sind folgende Regelwerke geplant, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) in den nächsten Monaten und Jahren herausgegeben werden:

    1. Überarbeitung der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, in der auch die Sanierungspflichten verankert sind
      1. Nichtwohngebäude: Bis 2030 müssen die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Effizienz renoviert werden, bis 2033 steigt dieser Anteil auf 26 %.
      2. Wohngebäude: Bis 2030 soll mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreicht werden.
    2. Neuer OIB-Leitfaden für einen Renovierungspass
    3. Nationaler Gebäuderenovierungsplan - Strategieplan als OIB-Dokument veröffentlichen, um den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren. 
    4. OIB-Dokument zum Nachweis der Kostenoptimalität
    5. Neue OIB-Richtlinie 7 zum Thema Nachhaltigkeit

    Auf Bundesebene wird die EPBD u.a. im Energieausweisvorlagegesetz umgesetzt. Weiters werden Anpassungen im Wohn- und Mietrecht erforderlich sein, um Sanierungen zu erleichtern.

  • Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) der EU ist in der Schweiz nicht direkt rechtsverbindlich, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist und Energiefragen nicht Teil der bilateralen Abkommen sind, die eine automatische Übernahme von EU-Recht vorsehen. 

    Dennoch orientiert sich die Schweizer Energiepolitik stark an den europäischen Standards, um Handelshemmnisse zu vermeiden und Klimaziele zu erreichen:

    • Keine formelle Übernahme: Die Schweiz übernimmt die EPBD nicht eins zu eins in nationales Recht. Die Hoheit über die Gebäudegesetzgebung liegt in der Schweiz primär bei den Kantonen.
    • Harmonisierung über MuKEn: Die Kantone koordinieren ihre Energievorschriften über die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese orientieren sich in vielen Punkten (z. B. Grenzwerte für Neubauten, Sanierungspflichten) an den Ambitionen der EPBD, um eine Kompatibilität der Märkte zu gewährleisten.
    • GEAK vs. Energieausweis: Während die EU den Energieausweis vorschreibt, nutzt die Schweiz den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Obwohl das System ähnlich ist, ist der GEAK im Gegensatz zum EU-Ausweis nicht in allen Kantonen für jeden Verkauf oder jede Vermietung obligatorisch.
    • Energiestrategie 2050: Die Schweiz verfolgt mit ihrer eigenen Energiestrategie 2050 vergleichbare Ziele wie die EPBD, etwa die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs im Gebäudepark. 

    Zusammenfassend: Die Schweiz setzt die EPBD nicht "um", sondern entwickelt parallele, oft ähnlich strenge nationale und kantonale Vorschriften, die mit den europäischen Zielen harmonieren. 

  • Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, kurz EED) ist ein zentrales Regelwerk der Europäischen Union, das den Energieverbrauch systematisch senken soll. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu steigern.

    Ziele & Kernvorgaben Einsparziel:

    • Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in der EU um mindestens 11,7 % gesenkt werden (im Vergleich zu den Prognosen von 2020).
    • Verbindlichkeit: Mit der Neufassung von 2023 (EED III) wurden die Ziele für die Mitgliedstaaten erstmals rechtlich bindend.
    • Vorbildfunktion des Staates: Der öffentliche Sektor muss seinen Energieverbrauch jährlich um 1,9 % reduzieren.

    Was bedeutet das konkret?

    Für Mieter & Vermieter:

    • Fernablesbarkeit: Seit Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte (z. B. für Heizung oder Wasser) installiert werden.
    • Verbrauchsinformationen: Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern regelmäßig (meist monatlich) Informationen über deren Energieverbrauch bereitzustellen, um Anreize zum Sparen zu schaffen. 

    Für Unternehmen: Große Unternehmen sowie solche mit hohem Energieverbrauch müssen regelmäßig Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001) einführen.

    Für Gebäude: Es gibt eine Renovierungsquote von jährlich 3 % für Gebäude der öffentlichen Hand, um diese in Niedrigstenergiegebäude umzuwandeln.

    In Deutschland wurde die Richtlinie maßgeblich durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) national umgesetzt.

     

  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine im November 2022 verabschiedete EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer detaillierten und standardisierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie ersetzt die NFRD, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Firmen drastisch und erfordert Transparenz in Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG).

    Die EU-Richtlinie, die Immobilienunternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, ESG-Informationen (Environmental, Social, Governance) vergleichbar, transparent und prüfpflichtig zu machen. Für die Immobilienbranche, die für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich ist, bedeutet dies eine grundlegende Neuausrichtung in der Dokumentation von Gebäudeleistungen.

    Sie gilt für Unternehmen, die mind. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme erreichen (2 v. 3 Kriterien). Betroffen sind auch Nicht-EU-Unternehmen mit großen EU-Töchtern

    Strom aus regenerativen Antrieben kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können. Das ist positiv für die europäische Gebäuderichtlinie, die Zertifizierung und die Förderfähgkeit von Maßnahmen.

     

     

     

     

  • Die EU-Taxonomie für Immobilien ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Gebäude und Baumaßnahmen als ökologisch nachhaltig gelten, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Sie setzt strenge Maßstäbe für Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung bei Neubauten, Sanierungen und Erwerb.

    Die EU-Taxonomie zwingt die Immobilienbranche zu mehr Transparenz und höherer Energieeffizienz, da der Bausektor für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Eine Immobilie gilt als taxonomiekonform, wenn sie wesentliche Beiträge zum Klimaschutz leistet (z.B. Energiebedarf 10 % unter dem nationalen Standard) und keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt ("Do-No-Significant-Harm"-Kriterien).

    Anwendungsbereiche: Neubau, Renovierung, Erwerb & Eigentum von Gebäuden.

  • Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) – auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung – ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit März 2021 Finanzmarktteilnehmer (wie Immobilienfondsmanager) verpflichtet, Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen. Für Immobilienverwalter und Asset Manager bedeutet dies, offenzulegen, wie ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Kriterien in ihre Investitionsentscheidungen einfließen, um „Greenwashing“ zu verhindern.

  • Die Landesbauordnungen (LBO) der deutschen Bundesländer entwickeln sich zunehmend von reinen Sicherheitsvorschriften hin zu Regelwerken, die ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv fördern. Sie bilden die Grundlage für umweltverträgliche Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.

  • Die QNG-Zertifizierung („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für nachhaltige Wohngebäude. Sie bestätigt die Einhaltung hoher ökologischer, sozialer und technischer Standards (z.B. Treibhausgase, Schadstoffe, Barrierefreiheit). Das Siegel ist Voraussetzung für staatliche Fördergelder.

    Bescheinigt im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen Förderprogramme (wie "Klimafreundlicher Neubau" – KfW) die höchste Stufe der Nachhaltigkeit. Es geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG hinaus und ist die Voraussetzung für zinsgünstige KfW-Förderkredite beim Neubau.

    Im Kontext der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fungiert das QNG als ein valider Nachweis für Nachhaltigkeitskriterien im Immobiliensektor.

  • Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert Immobilien nach einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der Umwelt, Mensch und Wirtschaftlichkeit umfasst. Sie bietet Zertifizierungssysteme für Neubau, Sanierung, Rückbau und den Betrieb von Gebäuden (Büro, Wohnen, Pflege) an. DGNB-Zertifikate (Bronze, Silber, Gold, Platin) dienen als Qualitätsnachweis, Risikominimierung und für ESG-konforme Investitionen.

    DGNB-zertifizierte Immobilien gehen im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Während das GEG primär den Energiebedarf und die Heiztechnik regelt, betrachtet das DGNB-System die Immobilie ganzheitlich im Lebenszyklus, was die Erfüllung hoher Nachhaltigkeitsstandards erleichtert. 

    Die DGNB bietet eine spezielle ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie an, um Immobilien auf Konformität mit Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen. DGNB-zertifizierte Immobilien spielen im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen dabei unterstützen, die strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (ESG-Kriterien) zu erfüllen. Durch ihren ganzheitlichen, ressourcenschonenden Ansatz helfen DGNB-Zertifikate, notwendige Daten für CSRD-Reports (insbesondere im Bereich Umwelt/Ökologie) strukturiert bereitzustellen. 

  • LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) sind führende internationale Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen, die im Kontext der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle als Nachweis- und Dateninstrumente einnehmen. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei LEED und BREEAM helfen, die geforderten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu erfüllen und zu belegen.

    LEED und BREEAM bewerten Gebäude nach Kriterien wie Energieeffizienz, Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Materialien, Abfall und Innenraumqualität. Diese Datenpunkte sind direkt relevant für die Nachhaltigkeitsberichte, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD erforderlich sind.

    Zertifizierungen nach LEED oder BREEAM können als Nachweis dafür dienen, dass Gebäude die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

    Zusammenfassend dienen LEED und BREEAM als "Übersetzer" von Gebäudeperformance in die Datensprache der CSRD, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Lagebericht revisionssicher zu dokumentieren.

  • Übersicht der Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Aufzüge mit Rekuperation (Bremskraftrückgewinnung) für den DACH-Raum, ergänzt um die EU-Ebene.

     

    1. Europäische Union (EU)

    Die EU fördert nicht direkt Einzelprojekte, gibt aber den rechtlichen und finanziellen Rahmen vor:

    • Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF): Die EU stellt Deutschland, Österreich und anderen Mitgliedstaaten Milliarden zur Verfügung, die über nationale Programme (wie die BEG in Deutschland) in die energetische Sanierung fließen.
    • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Verpflichtet Mitgliedstaaten zu Sanierungsplänen. Techniken wie die Rekuperation werden hier als "Smart-Building-Komponenten" in die Effizienzbewertung aufgenommen.

     

    2. Deutschland

    • KfW-Programm 261 (Kredit): Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Tilgungszuschüsse bis 45 %).
    • KfW-Programm 455-B (Zuschuss): Bis zu 10 % Zuschuss für barrierefreie Umbauten (inkl. moderner Aufzüge).
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA: Die Förderungen unterteilen sich in 3 Teilprogramme. Die Höhe der Förderung fällt unterschiedlich aus und muss je nach Vorhaben individuell berechnet werden, kann aber erheblich sein. 
      • BEG Einzelmaßnahmen (EM): Unterstützung für punktuelle Sanierungen wie Dämmung, Fenstertausch oder Optimierung der Heizung.
      • BEG Wohngebäude (WG): Förderung für die Komplettsanierung zum „Effizienzhaus“.
      • BEG Nichtwohngebäude (NWG): Analoge Förderung für gewerbliche Gebäude oder kommunale Bauten..

     

    3. Österreich

    In Österreich ist die Förderung oft eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln:

    • Sanierungsbonus (Bundesförderung): Im Rahmen der "Sanierungsoffensive" werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf und Energieverbrauch senken. Hocheffiziente Aufzugssysteme können bei einer umfassenden Sanierung eingerechnet werden.
    • Wohnbauförderung der Bundesländer: Jedes Bundesland (z. B. Wien - Thewosan) bietet spezifische Zuschüsse für die thermisch-energetische Wohnhaussanierung. Die Nachrüstung von Aufzügen mit Rekuperation wird hier oft als "energetische Verbesserung der Haustechnik" anerkannt.
    • aws Investitionsprämie: Für Unternehmen gibt es periodisch Programme für ökologische Investitionen, die Effizienzsteigerungen (wie KERS im Aufzug) mit 7–14 % bezuschussen.

     

    4. Schweiz (CH)

    Die Schweiz setzt stark auf kantonale Programme und private Initiativen: 

    • Das Gebäudeprogramm: Unterstützt durch Bund und Kantone. Fördergelder gibt es für Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Da Aufzüge zur Haustechnik gehören, fallen sie in vielen Kantonen unter die energetischen Optimierungskredite.
    • ProKilowatt: Dies ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Energie (BFE). Es unterstützt gezielt Projekte, die den Stromverbrauch im Bereich Anlagen und Technik senken. Da Rekuperation direkt Strom spart, können Gesuche für größere Aufzugsanlagen eingereicht werden (Wettbewerbsverfahren).
    • Kantonale Förderungen (z. B. Energiefranken): Über die Plattform Energiefranken.ch lassen sich postleitzahlgenau Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen finden.

     

    (Alle hier gegebenen Informationen sind unverbindlich und müssen im Einzelfall selbst geprüft werden.)

KONE DX Aufzüge als Schlüssel zur Richtlinien‑Konformität

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Green Buildings - Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bauen und Betreiben

Von A wie Aufzug bis Z wie Zertifizierung. Zusammen mit Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer haben wir einen praktikablen Leitfaden erstellt, der alle Aspekte hin zu einem nachhaltigen Gebäude betrachtet. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer lehrt und forscht seit 25 Jahren zu Sustainable Buildings, hat selbst Bauwerke als Architekt möglichst „green“ gestaltet und ist Mitherausgeber des Bestseller-Fachbuchs "Nachhaltiges Bauen".

KONE DX Aufzüge als Schlüssel zur Richtlinien‑Konformität

KONE EcoDisc®-Antrieb: KONE Aufzüge mit regenerativem Antrieb erzeugen Strom und sparen Energie

KONE EcoDisc®-Antrieb: KONE Aufzüge mit regenerativem Antrieb erzeugen Strom und sparen Energie

Der KONE EcoDisc®-Antrieb ist 50 bis 70 % effizienter als herkömmliche Antriebe in Aufzügen. Wenn ein herkömmlicher Aufzug bremst, erzeugt er mechanische Energie, die den Schacht wie einen Toaster aufheizt. Durch den Einbau des regenerative KONE EcoDisc®-Antriebs wird diese verschwendete Energie als Strom zurückgewonnen und kann für die Beleuchtung und andere Zwecke genutzt werden. In einem mittelhohen Gebäude kann der regenerative KONE EcoDisc®-Antrieb 20 bis 40 % des gesamten Energieverbrauchs eines Aufzugssystems zurückgewinnen. In höheren Gebäuden kann die Energieeinsparung sogar noch größer sein.

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