SST, GBU und Kampagnen: Was Betreiber von Aufzügen beachten müssen

Aufzüge gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und sind damit technisch und rechtlich besonders anspruchsvoll. Für Arbeitgeber (ehemals Betreiber) bedeutet das eine klare Verantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen jederzeit sicher funktionieren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Veröffentlicht 15.06.2026

Betreiberverantwortung: Mehr als nur eine Pflicht

Die gesetzlichen Anforderungen sind vor allem durch die Betriebssicherheitsverordnung definiert. Im Kern gilt ein einfacher, aber weitreichender Grundsatz: Ein Aufzug darf nur dann betrieben werden, wenn zuvor eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Für Betreiber bedeutet das konkret, dass sie den Zustand ihrer Anlagen regelmäßig prüfen und bewerten müssen. Abweichungen vom Stand der Technik dürfen nicht ignoriert werden, sondern erfordern eine bewusste Entscheidung: Muss gehandelt werden – und wenn ja, wie?

Sie dürfen Ihren Aufzug erst dann betreiben, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben.“ (Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke)

Wichtig ist dabei, dass diese Verpflichtung unabhängig vom Baujahr der Anlage gilt. Auch bestehende oder ältere Aufzüge müssen regelmäßig überprüft und bewertet werden, selbst wenn sie ursprünglich den damals gültigen Vorschriften entsprochen haben.

Unterschiede in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Auch wenn viele Anforderungen europaweit harmonisiert sind, gibt es Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die zentrale Grundlage und verpflichtet Betreiber klar zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie zur Orientierung am Stand der Technik.

In Österreich und der Schweiz existiert diese Systematik in dieser Form nicht. Die Anforderungen ergeben sich dort stärker aus Normen wie der EN 81-80 bzw. deren nationalen Umsetzungen, die ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit definieren und damit den Stand der Technik abbilden.

Der wesentliche Unterschied liegt daher weniger in der technischen Bewertung als in der rechtlichen Verbindlichkeit. Während die Gefährdungsbeurteilung in Deutschland explizit vorgeschrieben ist, basiert sie in Österreich und der Schweiz stärker auf indirekten Verpflichtungen. In der Praxis wird jedoch auch dort im Schadensfall geprüft, ob die Anlage dem Stand der Technik entsprach und bekannte Risiken angemessen berücksichtigt wurden.

SST und GBU: Zwei Schritte für mehr Sicherheit

_P8A6659:720x720%281-1%29

In der Praxis spielen zwei Begriffe eine zentrale Rolle: SST und GBU. Beide werden häufig gleichgesetzt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Die Sicherheitsbewertung/Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik (SST) dient zunächst dazu, Transparenz zu schaffen. Sie vergleicht den aktuellen Zustand der Anlage mit dem heutigen Stand der Technik und zeigt mögliche Abweichungen auf. Dabei geht es im Kern um die Frage: Was ist vorhanden – und was sollte vorhanden sein?

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) baut auf dieser Analyse auf. Sie bewertet die identifizierten Risiken und leitet konkrete Maßnahmen ab. Erst wenn festgelegt ist, welche Maßnahmen umgesetzt werden und in welchem Zeitraum dies geschieht, wird aus der SST eine vollständige GBU.

Warum der Stand der Technik keine statische Größe ist

Ein entscheidender Punkt für Arbeitgeber (ehemals Betreiber) ist das Verständnis des sogenannten „Stand der Technik“. Dieser entwickelt sich kontinuierlich weiter – sowohl durch neue Normen als auch durch technische Innovationen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen.

Das hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzügen. Was vor einigen Jahren noch als sicher galt, kann heute bereits als veraltet eingestuft werden. Arbeitgeber (ehemals Betreiber) sind daher verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Der Stand der Technik entwickelt sich ständig weiter – deshalb reicht es nicht, Ihre Anlage einmal zu beurteilen und dann davon auszugehen, dass alles dauerhaft sicher bleibt. (Bekir Görgü, Teamleiter Service Berlin)

In der Praxis hat sich etabliert, dass eine Überprüfung mindestens einmal jährlich erfolgen sollte. Dabei geht es nicht darum, jedes Jahr alles neu zu erstellen, sondern gezielt zu prüfen, ob sich Änderungen ergeben haben, die Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben.

Typische Schwachstellen im Bestand

Ein Blick in die Praxis zeigt, dass viele Anlagen ähnliche Schwachstellen aufweisen. Besonders häufig betreffen diese organisatorischen Themen, technische Ausstattungen oder sicherheitsrelevante Bauteile.

Im Betrieb sind es oft fehlende Strukturen, die Risiken erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel nicht durchgeführte Sichtkontrollen (Inaugenscheinnahme), unklare Zuständigkeiten oder fehlende Hinweise für Notfälle. 

Auch technisch zeigen sich typische Defizite, etwa bei der Beleuchtung von Schächten, bei Zugängen zur Schachtgrube oder bei veralteten Türschutzsystemen. Gerade ältere Anlagen verfügen häufig nur über einfache Lichtschranken, die nicht den gesamten Türbereich abdecken.

Kritisch wird es immer dann, wenn sicherheitsrelevante Funktionen betroffen sind. Dazu gehören unter anderem fehlende Schutzmechanismen gegen unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs, nicht gesicherte Hauptschalter oder unzureichende Möglichkeiten zur Personenbefreiung.

Deshalb sollten auch immer über eine Modernisierung nachgedacht werden.

Cybersecurity: Ein neues Handlungsfeld für Betreiber

Neben den klassischen technischen Risiken gewinnt ein weiteres Thema zunehmend an Bedeutung: die Cybersicherheit von Aufzügen.

Moderne Anlagen sind heute häufig vernetzt und verfügen über digitale Schnittstellen, Fernwartungsfunktionen oder Notrufsysteme. Damit entstehen neue potenzielle Angriffspunkte, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.

Dabei gilt es zu differenzieren: Nicht jede Schwachstelle führt automatisch zu einer sicherheitskritischen Situation. Entscheidend ist die Bewertung der konkreten Auswirkungen.

Mangel 712: Wenn der Stand der Technik nicht erfüllt ist

Ein besonders relevanter Punkt aus der Praxis ist der sogenannte Mangel 712, der in Prüfberichten dokumentiert wird. Dieser weist darauf hin, dass eine Anlage nicht vollständig dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Auf den ersten Blick wird dieser Mangel häufig als geringfügig eingestuft. Dennoch hat er eine große Bedeutung, da er dokumentiert, dass dem Arbeitgeber (ehemals Betreiber) der Zustand der Anlage bekannt ist.

Im Schadensfall kann genau dieser Punkt entscheidend sein. Denn wenn nachgewiesen wird, dass ein Risiko bekannt war und keine Maßnahmen ergriffen wurden, kann dies rechtlich als Verschulden gewertet werden. Umso wichtiger ist es, diesen Hinweis ernst zu nehmen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Kampagnen: Datenbasierte Empfehlungen statt Zufall

_MG_7997:760x428%2816-9%29

Viele Arbeitgeber (ehemals Betreiber) erhalten regelmäßig Schreiben zu bestimmten Themen oder Maßnahmen – sogenannte Kampagnen. Diese werden häufig kritisch hinterfragt, erfüllen aber eine wichtige Funktion.

Kampagnen basieren auf der Analyse großer Mengen an Prüfberichten und realen Schadensfällen. Wenn bestimmte Mängel gehäuft auftreten, werden diese systematisch ausgewertet und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine Kampagne ist kein Zufallsprodukt, sondern ein Hinweis auf konkreten Handlungsbedarf. Sie bietet die Möglichkeit, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor es zu Ausfällen oder Schäden kommt.

Praxisbeispiel: Die 2G-Netzabschaltung

Ein aktuelles Beispiel für eine solche Entwicklung ist die bevorstehende Abschaltung der alten Mobilfunknetze. Viele bestehende Aufzugsanlagen nutzen noch 2G-Technologien für ihre Notrufsysteme.

Mit der schrittweisen Abschaltung dieser Netze bis etwa 2027/2028 entsteht ein konkreter Handlungsbedarf. Ohne Anpassung können Notrufsysteme ausfallen, was im Ernstfall erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit haben kann.

Mehr zu Notrufsystemen und 2G-Netz Abschaltung hier

Vorteile eines strukturierten Vorgehens

Wer das Thema systematisch angeht, profitiert gleich mehrfach. Ein strukturierter Umgang mit SST und GBU sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für bessere Planbarkeit.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine klare Dokumentation des Anlagenzustands
  • frühzeitige Erkennung von Modernisierungsbedarf
  • bessere Steuerung von Investitionen
  • weniger ungeplante Ausfälle
  • und eine insgesamt höhere Betriebssicherheit

Gleichzeitig wird die rechtliche Absicherung gestärkt, da alle relevanten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Fazit: Sicherheit entsteht durch aktives Handeln

SST und GBU sind weit mehr als formale Anforderungen. Sie sind zentrale Instrumente, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und gezielt zu minimieren.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sicherheit entsteht nicht durch Dokumente allein, sondern durch die konsequente Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Wer seine Anlage/n regelmäßig überprüft, Abweichungen ernst nimmt und Kampagnen als Chance versteht, schafft die Grundlage für einen sicheren, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Betrieb.

Cookies

Um Ihnen ein optimales Erlebnis auf unserer Webseite bieten zu können, verwenden wir verschiedene Arten von Cookies. Diese ermöglichen es uns, die Nutzung der Webseiten zu analysieren, unsere Website für Sie zu optimieren und interessengerechte Inhalte über verschiedene Kanäle zu präsentieren. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Sie stimmen zugleich zu, dass wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen (z.B. Google Analytics) senden. Über „Cookie-Einstellungen“ haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Cookie-Auswahl anzupassen oder Ihre Einwilligung zu widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.