Ist Ihr Aufzug 15 - 20 Jahre alt oder hat optische oder technische Mängel? Dann wird es Zeit für eine Modernisierung! Mit KONE einfach modernisieren

Green Building - Grünes Bauen

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Grünes Bauen - BREEAM, LEED, DGNB, ISO 25745

KONE bietet zahlreiche Lösungen, die Ihnen dabei behilflich sein können, zukunftssichere, nachhaltige Gebäude zu entwerfen, die den Anforderungen eines Green Building entsprechen.

Green Building Zertifizierung & Support

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Zertifizierung für ökologisches Bauen mit erstklassigen energieeffizienten & CO2-neutralen Lösungen sowie umweltfreundlichen und nachhaltigen Materialien.

Green Building - Grünes Bauen

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Green Buildings - Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bauen und Betreiben

Von A wie Aufzug bis Z wie Zertifizierung. Zusammen mit Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer haben wir einen praktikablen Leitfaden erstellt, der alle Aspekte hin zu einem nachhaltigen Gebäude betrachtet. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer lehrt und forscht seit 25 Jahren zu Sustainable Buildings, hat selbst Bauwerke als Architekt möglichst „green“ gestaltet und ist Mitherausgeber des Bestseller-Fachbuchs "Nachhaltiges Bauen".

Wichtige nationale & EU-Gesetze und -Regelungen, Zertifizierungen und Fördermöglichkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Immobilien

KONE DX Aufzüge helfen mit sehr hoher Energieeffizienz, geringem Strom-Verbrauch und dem aus der Bremskraft Strom-gewinnenden KONE EcoDisc®-Antrieb bei der Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Kriterien nationaler und EU-Richtlinien und Gesetze.

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft "Heizungsgesetz" genannt, ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 den Energieverbrauch von Gebäuden regelt und auf erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung umstellt. Es führt frühere Regelungen (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zusammen, um Treibhausgase zu reduzieren.

    • Hauptziel: Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
    • Neubauten: Verschärfte Anforderungen an die energetische Qualität gelten seit dem 1. Januar 2023.
    • Bestandsbauten: Es gibt Pflichten bei Sanierung und Modernisierung, insbesondere beim Heizungstausch.
    • Energieausweis: Das Gesetz definiert die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.

    Wird Strom am Gebäude selbst produziert und wird dieser Strom im Gebäude (z. B. für Beleuchtung, Lüftung etc.) genutzt, zählt er als erneuerbare Energie, sofern die Anlage entsprechend technisch ausgelegt ist. Dies kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können.

    Voraussetzungen für die Anrechnung: 1. Der Strom muss im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe erzeugt werden. 2. Die Anlage muss für Eigenverbrauch ausgelegt sein. 3. Die Rückspeisung muss durch einen entsprechenden Stromzähler nachweisbar sein.

    Strom aus regenerativen Antrieben ist dabei schwierig bis nicht möglich anzurechnen, da hier für den Betrieb des Aufzugs erst Strom verbraucht werden muss.

    Hinweis: In 2026 wird aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz.

  • Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, auf Deutsch: EU-Gebäuderichtlinie) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Ihr Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten, durch Sanierungen und energetische Mindeststandards den Energieverbrauch zu senken.

    Kerninhalte und Anforderungen der EPBD (Stand 2024):

    • Klimaneutraler Bestand bis 2050: Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral sein.
    • Nullemissionsgebäude (NEB): Neue Gebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2027).
    • "Worst First"-Sanierung: Die energetisch schlechtesten Gebäude (die 15% mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse G) müssen bis 2030 (Nichtwohngebäude) bzw. 2033 (Wohngebäude) auf mindestens Klasse E saniert werden.
    • Ausstieg aus fossilen Heizungen: Ab 2025 dürfen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von reinen fossilen Heizkesseln gewährt werden. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2040.
    • Solarpflicht: Schrittweise Einführung einer Solarpflicht für neue Gebäude und bestehende öffentliche/Nichtwohngebäude.
    • Energieausweise & Renovierungspass: Die Bewertung der Energieeffizienz wird vereinheitlicht (Klassen A bis G), und der Energieausweis wird bei mehr Gelegenheiten (Verkauf, Vermietung, Renovierung) verpflichtend. Ein freiwilliger "Renovierungspass" soll als Sanierungsfahrplan dienen.

    Aufzüge werden zunehmend als technische Gebäudeausrüstung betrachtet, deren Energieverbrauch in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einfließt. Die Richtlinie zwingt Eigentümer, Aufzüge nicht nur als sichere, sondern auch als energieeffiziente Anlagen zu betreiben. Bestehende Aufzüge müssen bei Modernisierungen oft auf einen sparsameren Stand gebracht werden (z. B. LED-Beleuchtung, Frequenzumrichter, Standby-Schaltung). 

  • Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, kurz EED) ist ein zentrales Regelwerk der Europäischen Union, das den Energieverbrauch systematisch senken soll. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu steigern.

    Ziele & Kernvorgaben Einsparziel:

    • Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in der EU um mindestens 11,7 % gesenkt werden (im Vergleich zu den Prognosen von 2020).
    • Verbindlichkeit: Mit der Neufassung von 2023 (EED III) wurden die Ziele für die Mitgliedstaaten erstmals rechtlich bindend.
    • Vorbildfunktion des Staates: Der öffentliche Sektor muss seinen Energieverbrauch jährlich um 1,9 % reduzieren.

    Was bedeutet das konkret?

    Für Mieter & Vermieter:

    • Fernablesbarkeit: Seit Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte (z. B. für Heizung oder Wasser) installiert werden.
    • Verbrauchsinformationen: Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern regelmäßig (meist monatlich) Informationen über deren Energieverbrauch bereitzustellen, um Anreize zum Sparen zu schaffen. 

    Für Unternehmen: Große Unternehmen sowie solche mit hohem Energieverbrauch müssen regelmäßig Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001) einführen.

    Für Gebäude: Es gibt eine Renovierungsquote von jährlich 3 % für Gebäude der öffentlichen Hand, um diese in Niedrigstenergiegebäude umzuwandeln

    In Deutschland wurde die Richtlinie maßgeblich durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) national umgesetzt.

     

  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine im November 2022 verabschiedete EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer detaillierten und standardisierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie ersetzt die NFRD, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Firmen drastisch und erfordert Transparenz in Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG).

    Die EU-Richtlinie, die Immobilienunternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, ESG-Informationen (Environmental, Social, Governance) vergleichbar, transparent und prüfpflichtig zu machen. Für die Immobilienbranche, die für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich ist, bedeutet dies eine grundlegende Neuausrichtung in der Dokumentation von Gebäudeleistungen.

    Sie gilt für Unternehmen, die mind. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme erreichen (2 v. 3 Kriterien). Betroffen sind auch Nicht-EU-Unternehmen mit großen EU-Töchtern

    Strom aus regenerativen Antrieben kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können. Das ist positiv für die europäische Gebäuderichtlinie, die Zertifizierung und die Förderfähgkeit von Maßnahmen.

     

     

     

     

  • Die EU-Taxonomie für Immobilien ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Gebäude und Baumaßnahmen als ökologisch nachhaltig gelten, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Sie setzt strenge Maßstäbe für Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung bei Neubauten, Sanierungen und Erwerb.

    Die EU-Taxonomie zwingt die Immobilienbranche zu mehr Transparenz und höherer Energieeffizienz, da der Bausektor für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Eine Immobilie gilt als taxonomiekonform, wenn sie wesentliche Beiträge zum Klimaschutz leistet (z.B. Energiebedarf 10 % unter dem nationalen Standard) und keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt ("Do-No-Significant-Harm"-Kriterien).

    Anwendungsbereiche: Neubau, Renovierung, Erwerb & Eigentum von Gebäuden.

  • Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) – auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung – ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit März 2021 Finanzmarktteilnehmer (wie Immobilienfondsmanager) verpflichtet, Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen. Für Immobilienverwalter und Asset Manager bedeutet dies, offenzulegen, wie ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Kriterien in ihre Investitionsentscheidungen einfließen, um „Greenwashing“ zu verhindern.

  • Die Landesbauordnungen (LBO) der deutschen Bundesländer entwickeln sich zunehmend von reinen Sicherheitsvorschriften hin zu Regelwerken, die ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv fördern. Sie bilden die Grundlage für umweltverträgliche Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.

  • Die QNG-Zertifizierung („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für nachhaltige Wohngebäude. Sie bestätigt die Einhaltung hoher ökologischer, sozialer und technischer Standards (z.B. Treibhausgase, Schadstoffe, Barrierefreiheit). Das Siegel ist Voraussetzung für staatliche Fördergelder.

    Bescheinigt im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen Förderprogramme (wie "Klimafreundlicher Neubau" – KfW) die höchste Stufe der Nachhaltigkeit. Es geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG hinaus und ist die Voraussetzung für zinsgünstige KfW-Förderkredite beim Neubau.

    Im Kontext der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fungiert das QNG als ein valider Nachweis für Nachhaltigkeitskriterien im Immobiliensektor.

  • Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert Immobilien nach einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der Umwelt, Mensch und Wirtschaftlichkeit umfasst. Sie bietet Zertifizierungssysteme für Neubau, Sanierung, Rückbau und den Betrieb von Gebäuden (Büro, Wohnen, Pflege) an. DGNB-Zertifikate (Bronze, Silber, Gold, Platin) dienen als Qualitätsnachweis, Risikominimierung und für ESG-konforme Investitionen.

    DGNB-zertifizierte Immobilien gehen im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Während das GEG primär den Energiebedarf und die Heiztechnik regelt, betrachtet das DGNB-System die Immobilie ganzheitlich im Lebenszyklus, was die Erfüllung hoher Nachhaltigkeitsstandards erleichtert. 

    Die DGNB bietet eine spezielle ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie an, um Immobilien auf Konformität mit Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen. DGNB-zertifizierte Immobilien spielen im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen dabei unterstützen, die strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (ESG-Kriterien) zu erfüllen. Durch ihren ganzheitlichen, ressourcenschonenden Ansatz helfen DGNB-Zertifikate, notwendige Daten für CSRD-Reports (insbesondere im Bereich Umwelt/Ökologie) strukturiert bereitzustellen. 

  • LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) sind führende internationale Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen, die im Kontext der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle als Nachweis- und Dateninstrumente einnehmen. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei LEED und BREEAM helfen, die geforderten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu erfüllen und zu belegen.

    LEED und BREEAM bewerten Gebäude nach Kriterien wie Energieeffizienz, Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Materialien, Abfall und Innenraumqualität. Diese Datenpunkte sind direkt relevant für die Nachhaltigkeitsberichte, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD erforderlich sind.

    Zertifizierungen nach LEED oder BREEAM können als Nachweis dafür dienen, dass Gebäude die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

    Zusammenfassend dienen LEED und BREEAM als "Übersetzer" von Gebäudeperformance in die Datensprache der CSRD, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Lagebericht revisionssicher zu dokumentieren.

  • Übersicht der Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Aufzüge mit Rekuperation (Bremskraftrückgewinnung) für den DACH-Raum, ergänzt um die EU-Ebene.

     

    1. Europäische Union (EU)

    Die EU fördert nicht direkt Einzelprojekte, gibt aber den rechtlichen und finanziellen Rahmen vor:

    • Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF): Die EU stellt Deutschland, Österreich und anderen Mitgliedstaaten Milliarden zur Verfügung, die über nationale Programme (wie die BEG in Deutschland) in die energetische Sanierung fließen.
    • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Verpflichtet Mitgliedstaaten zu Sanierungsplänen. Techniken wie die Rekuperation werden hier als "Smart-Building-Komponenten" in die Effizienzbewertung aufgenommen.

     

    2. Deutschland

    • KfW-Programm 261 (Kredit): Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Tilgungszuschüsse bis 45 %).
    • KfW-Programm 455-B (Zuschuss): Bis zu 10 % Zuschuss für barrierefreie Umbauten (inkl. moderner Aufzüge).
    • BAFA Energieeffizienz in der Wirtschaft: Modul 4 fördert die energetische Optimierung von Anlagen in Unternehmen mit bis zu 40 % der Investitionskosten.

     

    3. Österreich

    In Österreich ist die Förderung oft eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln:

    • Sanierungsbonus (Bundesförderung): Im Rahmen der "Sanierungsoffensive" werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf und Energieverbrauch senken. Hocheffiziente Aufzugssysteme können bei einer umfassenden Sanierung eingerechnet werden.
    • Wohnbauförderung der Bundesländer: Jedes Bundesland (z. B. Wien - Thewosan) bietet spezifische Zuschüsse für die thermisch-energetische Wohnhaussanierung. Die Nachrüstung von Aufzügen mit Rekuperation wird hier oft als "energetische Verbesserung der Haustechnik" anerkannt.
    • aws Investitionsprämie: Für Unternehmen gibt es periodisch Programme für ökologische Investitionen, die Effizienzsteigerungen (wie KERS im Aufzug) mit 7–14 % bezuschussen.

     

    4. Schweiz (CH)

    Die Schweiz setzt stark auf kantonale Programme und private Initiativen: 

    • Das Gebäudeprogramm: Unterstützt durch Bund und Kantone. Fördergelder gibt es für Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Da Aufzüge zur Haustechnik gehören, fallen sie in vielen Kantonen unter die energetischen Optimierungskredite.
    • ProKilowatt: Dies ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Energie (BFE). Es unterstützt gezielt Projekte, die den Stromverbrauch im Bereich Anlagen und Technik senken. Da Rekuperation direkt Strom spart, können Gesuche für größere Aufzugsanlagen eingereicht werden (Wettbewerbsverfahren).
    • Kantonale Förderungen (z. B. Energiefranken): Über die Plattform Energiefranken.ch lassen sich postleitzahlgenau Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen finden.

     

    (Alle hier gegebenen Informationen sind unverbindlich und müssen im Einzelfall selbst geprüft werden.)

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Bewertung der Auswirkungen unserer Lösungen über den gesamten Lebenszyklus

KONEs Umweltproduktdeklarationen (EPD) sind von Dritten geprüfte Dokumente, die die Umweltauswirkungen unserer Produkte während ihres Lebenszyklus beschreiben. Darüber hinaus veröffentlichen wir Gesundheitsproduktdeklarationen (HPD), um über den Materialinhalt und die damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen unserer Produkte zu informieren, und reagieren damit auf den wachsenden Bedarf an gesünderen Lebensumgebungen.

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Nachhaltige Werkstoffe

Wir wählen Materialien aus, die den Anforderungen des ökologischen Bauens entsprechen, und bemühen uns, unnötige Verpackungen für unsere Produkte zu reduzieren. Durch Belastbarkeits- und Zuverlässigkeitstests unter wechselnden Umweltbedingungen können wir Verbesserungen vornehmen, die die Lebensdauer unserer Produkte verlängern. Und unsere Initiativen zur Abfallentsorgung stellen sicher, dass ausgemusterte Geräte so effizient wie möglich recycelt werden.

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KONE People Flow Planning and Consulting

Bewerten, planen und entwerfen Sie mit einem Fokus auf Umweltfreundlichkeit und nutzen Sie unser Fachwissen, um einen reibungslosen Personenfluss innerhalb und zwischen den Gebäuden zu erreichen.

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KONE hat eine lange Tradition in der Entwicklung energieeffizienter Aufzüge und Rolltreppen. Erfahren Sie mehr über unser breites Angebot an Energieeffizienzklassen nach ISO25745 für Aufzüge der Klasse A und Rolltreppen der Klasse A+++.

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