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Alle DX Aufzüge sind ab Werk mit offenen Schnittstellen und integrierter Konnektivität ausgestattet. So können Aufzüge in Gebäudesysteme integriert werden und energieeffizient gesteuert werden.
Um die Klimabelastung & den Stromverbrauch durch Aufzüge zu reduzieren und Zukunftsfähigkeit & Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, sind unsere KONE DX-Klasse Aufzüge sehr energieeffizient (Energieeffizienzklasse A), haben einen geringen Stromverbrauch und können Bremskraft in Strom umwandeln, um diesen in das Gebäude einzuspeisen. Damit unterstützen wir Eigentümer, Architekten, Verwalter und Facility Manager dabei, die Energieziele zu erreichen und Betriebskosten nachhaltig zu senken. Der Umstieg auf moderne, energieeffiziente Aufzüge wie die KONE DX Aufzüge mit dem Strom-rückspeisenden KONE EcoDisc®-Antrieb bietet deshalb gleich mehrfachen Nutzen: Weniger Stromverbrauch, geringere Betriebskosten und bessere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Zertifizierungen.
Alle DX Aufzüge sind ab Werk mit offenen Schnittstellen und integrierter Konnektivität ausgestattet. So können Aufzüge in Gebäudesysteme integriert werden und energieeffizient gesteuert werden.
23 Aufzugsmodelle mit der höchsten Energieeffizienzklasse und EPDs. Der KONE EcoDisc®-Antrieb gewinnt 20 bis 40 % des gesamten Energieverbrauchs eines Aufzugssystems zurück. Das hilft bei Gebäudezertifizierungen und Erfüllen von Richtlinien.
KI-gestützte vorausschauende Wartung, automatische Updates, Fernwartung und vieles Mehr dank Digitalisierung. Das spart Servicefahrten und reduziert somit den CO2-Ausstoß.
KONE hat sich verpflichtet, bis 2030 als Unternehmen klimaneutral zu arbeiten.
KONE DX Aufzüge helfen mit sehr hoher Energieeffizienz, geringem Strom-Verbrauch und dem aus der Bremskraft Strom-gewinnenden KONE EcoDisc®-Antrieb bei der Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Kriterien nationaler und EU-Richtlinien und Gesetze.
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) auf Deutsch EU-Gebäuderichtlinie ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung des Gebäudesektors - der "Green Deal" für die Zukunft. Ihr Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten, durch Sanierungen und energetische Mindeststandards den Energieverbrauch zu senken.
Kerninhalte und Anforderungen der EPBD (Stand 2024):
Aufzüge werden zunehmend als technische Gebäudeausrüstung betrachtet, deren Energieverbrauch in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einfließt. Die Richtlinie zwingt Eigentümer, Aufzüge nicht nur als sichere, sondern auch als energieeffiziente Anlagen zu betreiben. Bestehende Aufzüge müssen bei Modernisierungen oft auf einen sparsameren Stand gebracht werden (z. B. LED-Beleuchtung, Frequenzumrichter, Standby-Schaltung).
In Deutschland setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht um. Es ist das zentrale Gesetz für klimafreundliches Bauen und Modernisieren, das sicherstellen soll, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen und klimafreundlicher beheizt werden können.
In Österreich geht die EPBD in der OIB-Richtlinie auf und in der Schweiz orientieren sich die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich daran.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft "Heizungsgesetz" genannt, ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 den Energieverbrauch von Gebäuden regelt und auf erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung umstellt. Es führt frühere Regelungen (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zusammen, um Treibhausgase zu reduzieren.
Wird Strom am Gebäude selbst produziert und wird dieser Strom im Gebäude (z. B. für Beleuchtung, Lüftung etc.) genutzt, zählt er als erneuerbare Energie, sofern die Anlage entsprechend technisch ausgelegt ist. Dies kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können.
Voraussetzungen für die Anrechnung: 1. Der Strom muss im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe erzeugt werden. 2. Die Anlage muss für Eigenverbrauch ausgelegt sein. 3. Die Rückspeisung muss durch einen entsprechenden Stromzähler nachweisbar sein.
Strom aus regenerativen Antrieben ist dabei schwierig bis nicht möglich anzurechnen, da hier für den Betrieb des Aufzugs erst Strom verbraucht werden muss.
Hinweis: In 2026 wird aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die nationale Umsetzung der EPBD-Vorgaben wird hauptsächlich auf Ebene des Baurechts der Bundesländer erfolgen. Dazu sind folgende Regelwerke geplant, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) in den nächsten Monaten und Jahren herausgegeben werden:
Auf Bundesebene wird die EPBD u.a. im Energieausweisvorlagegesetz umgesetzt. Weiters werden Anpassungen im Wohn- und Mietrecht erforderlich sein, um Sanierungen zu erleichtern.
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) der EU ist in der Schweiz nicht direkt rechtsverbindlich, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist und Energiefragen nicht Teil der bilateralen Abkommen sind, die eine automatische Übernahme von EU-Recht vorsehen.
Dennoch orientiert sich die Schweizer Energiepolitik stark an den europäischen Standards, um Handelshemmnisse zu vermeiden und Klimaziele zu erreichen:
Zusammenfassend: Die Schweiz setzt die EPBD nicht "um", sondern entwickelt parallele, oft ähnlich strenge nationale und kantonale Vorschriften, die mit den europäischen Zielen harmonieren.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, kurz EED) ist ein zentrales Regelwerk der Europäischen Union, das den Energieverbrauch systematisch senken soll. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu steigern.
Ziele & Kernvorgaben Einsparziel:
Was bedeutet das konkret?
Für Mieter & Vermieter:
Für Unternehmen: Große Unternehmen sowie solche mit hohem Energieverbrauch müssen regelmäßig Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001) einführen.
Für Gebäude: Es gibt eine Renovierungsquote von jährlich 3 % für Gebäude der öffentlichen Hand, um diese in Niedrigstenergiegebäude umzuwandeln.
In Deutschland wurde die Richtlinie maßgeblich durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) national umgesetzt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine im November 2022 verabschiedete EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer detaillierten und standardisierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie ersetzt die NFRD, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Firmen drastisch und erfordert Transparenz in Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG).
Die EU-Richtlinie, die Immobilienunternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, ESG-Informationen (Environmental, Social, Governance) vergleichbar, transparent und prüfpflichtig zu machen. Für die Immobilienbranche, die für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich ist, bedeutet dies eine grundlegende Neuausrichtung in der Dokumentation von Gebäudeleistungen.
Sie gilt für Unternehmen, die mind. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme erreichen (2 v. 3 Kriterien). Betroffen sind auch Nicht-EU-Unternehmen mit großen EU-Töchtern
Strom aus regenerativen Antrieben kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können. Das ist positiv für die europäische Gebäuderichtlinie, die Zertifizierung und die Förderfähgkeit von Maßnahmen.
Die EU-Taxonomie für Immobilien ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Gebäude und Baumaßnahmen als ökologisch nachhaltig gelten, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Sie setzt strenge Maßstäbe für Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung bei Neubauten, Sanierungen und Erwerb.
Die EU-Taxonomie zwingt die Immobilienbranche zu mehr Transparenz und höherer Energieeffizienz, da der Bausektor für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Eine Immobilie gilt als taxonomiekonform, wenn sie wesentliche Beiträge zum Klimaschutz leistet (z.B. Energiebedarf 10 % unter dem nationalen Standard) und keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt ("Do-No-Significant-Harm"-Kriterien).
Anwendungsbereiche: Neubau, Renovierung, Erwerb & Eigentum von Gebäuden.
Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) – auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung – ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit März 2021 Finanzmarktteilnehmer (wie Immobilienfondsmanager) verpflichtet, Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen. Für Immobilienverwalter und Asset Manager bedeutet dies, offenzulegen, wie ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Kriterien in ihre Investitionsentscheidungen einfließen, um „Greenwashing“ zu verhindern.
Die Landesbauordnungen (LBO) der deutschen Bundesländer entwickeln sich zunehmend von reinen Sicherheitsvorschriften hin zu Regelwerken, die ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv fördern. Sie bilden die Grundlage für umweltverträgliche Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.
Die QNG-Zertifizierung („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für nachhaltige Wohngebäude. Sie bestätigt die Einhaltung hoher ökologischer, sozialer und technischer Standards (z.B. Treibhausgase, Schadstoffe, Barrierefreiheit). Das Siegel ist Voraussetzung für staatliche Fördergelder.
Bescheinigt im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen Förderprogramme (wie "Klimafreundlicher Neubau" – KfW) die höchste Stufe der Nachhaltigkeit. Es geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG hinaus und ist die Voraussetzung für zinsgünstige KfW-Förderkredite beim Neubau.
Im Kontext der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fungiert das QNG als ein valider Nachweis für Nachhaltigkeitskriterien im Immobiliensektor.
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert Immobilien nach einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der Umwelt, Mensch und Wirtschaftlichkeit umfasst. Sie bietet Zertifizierungssysteme für Neubau, Sanierung, Rückbau und den Betrieb von Gebäuden (Büro, Wohnen, Pflege) an. DGNB-Zertifikate (Bronze, Silber, Gold, Platin) dienen als Qualitätsnachweis, Risikominimierung und für ESG-konforme Investitionen.
DGNB-zertifizierte Immobilien gehen im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Während das GEG primär den Energiebedarf und die Heiztechnik regelt, betrachtet das DGNB-System die Immobilie ganzheitlich im Lebenszyklus, was die Erfüllung hoher Nachhaltigkeitsstandards erleichtert.
Die DGNB bietet eine spezielle ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie an, um Immobilien auf Konformität mit Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen. DGNB-zertifizierte Immobilien spielen im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen dabei unterstützen, die strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (ESG-Kriterien) zu erfüllen. Durch ihren ganzheitlichen, ressourcenschonenden Ansatz helfen DGNB-Zertifikate, notwendige Daten für CSRD-Reports (insbesondere im Bereich Umwelt/Ökologie) strukturiert bereitzustellen.
LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) sind führende internationale Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen, die im Kontext der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle als Nachweis- und Dateninstrumente einnehmen. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei LEED und BREEAM helfen, die geforderten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu erfüllen und zu belegen.
LEED und BREEAM bewerten Gebäude nach Kriterien wie Energieeffizienz, Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Materialien, Abfall und Innenraumqualität. Diese Datenpunkte sind direkt relevant für die Nachhaltigkeitsberichte, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD erforderlich sind.
Zertifizierungen nach LEED oder BREEAM können als Nachweis dafür dienen, dass Gebäude die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Zusammenfassend dienen LEED und BREEAM als "Übersetzer" von Gebäudeperformance in die Datensprache der CSRD, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Lagebericht revisionssicher zu dokumentieren.
Übersicht der Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Aufzüge mit Rekuperation (Bremskraftrückgewinnung) für den DACH-Raum, ergänzt um die EU-Ebene.
1. Europäische Union (EU)
Die EU fördert nicht direkt Einzelprojekte, gibt aber den rechtlichen und finanziellen Rahmen vor:
2. Deutschland
3. Österreich
In Österreich ist die Förderung oft eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln:
4. Schweiz (CH)
Die Schweiz setzt stark auf kantonale Programme und private Initiativen:
(Alle hier gegebenen Informationen sind unverbindlich und müssen im Einzelfall selbst geprüft werden.)
Mehr als 50 Prozent aller Menschen weltweit leben heute in Städten. Das bedeutet: Der Energiebedarf ist hoch, die Emissionen ebenfalls und erst recht das Verkehrsaufkommen. Um den Trend der zunehmenden Verstädterung zu meistern, braucht es nachhaltige und ganzheitliche Lösungen – von der autonomen und elektrischen Mobilität on demand bis hin zum Green Building.
Wir bieten Lösungen und Fachwissen, die Ihnen dabei helfen, "Green Building Credits" und Zertifizierungen zu erhalten, die den Gebäudewert steigern und Ihr Gebäude nachhaltiger machen.
Wir sind stolz darauf, dass wir für unsere Leistungen im Bereich der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Anerkennung erhalten haben, u. a. ein Spitzenplatz für Klima im CDP und eine Goldmedaille bei EcoVadis.
Die KONE Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) sind von unabhängigen Anbietern geprüfte Dokumente, die die Umweltauswirkungen unserer Produkte über den gesamten Lebenszyklus beschreiben.
Von A wie Aufzug bis Z wie Zertifizierung. Zusammen mit Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer haben wir einen praktikablen Leitfaden erstellt, der alle Aspekte hin zu einem nachhaltigen Gebäude betrachtet. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer lehrt und forscht seit 25 Jahren zu Sustainable Buildings, hat selbst Bauwerke als Architekt möglichst „green“ gestaltet und ist Mitherausgeber des Bestseller-Fachbuchs "Nachhaltiges Bauen".